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Storno, Teilstorno, Korrektur: Rechnungen richtig ändern

Eine falsche Rechnung zu bearbeiten ist der schnellste Weg in Schwierigkeiten. Richtig ist ein neuer Beleg, der auf das Original verweist. Welcher, hängt vom Fall ab.

Verwaltung16.10.2026 · ca. 11 Minuten

Kurz gesagt

Eine ausgestellte Rechnung wird nie geändert oder gelöscht. Du stellst einen neuen Beleg mit eigener Nummer aus, der auf das Original verweist: einen Storno, wenn die ganze Rechnung entfällt, einen Teilstorno, wenn nur Positionen, Mengen oder Beträge entfallen, und eine Korrektur, wenn Angaben falsch waren. Storno und Korrektur einer E-Rechnung sind selbst E-Rechnungen im selben Format.

Der Grundsatz: nie ändern, immer ergänzen

Sobald eine Rechnung ausgestellt ist, ist sie ein Buchungsbeleg. Die GoBD verlangen, dass Aufzeichnungen nicht so verändert werden, dass der ursprüngliche Inhalt verloren geht (§ 146 Abs. 4 AO). Außerdem hat dein Kunde die Rechnung bereits, und vielleicht schon gebucht.

Fehler korrigierst du deshalb mit einem neuen Dokument. Es bekommt eine eigene Nummer, nennt Nummer und Datum des Originals (in der E-Rechnung das Feld BG-3, „Preceding invoice reference“) und hebt dessen Beträge ganz oder teilweise auf.

Die Begriffe

BegriffWas es istTypischer Anlass
Storno (Stornorechnung)Hebt die ganze Rechnung aufdoppelt berechnet, Auftrag storniert
TeilstornoHebt einzelne Positionen, Mengen oder Beträge aufRückgabe eines Artikels, Preisnachlass auf eine Position
Korrektur (Rechnungsberichtigung)Ersetzt eine fehlerhafte Rechnung durch eine richtigefalsche Anschrift, falscher Preis, fehlende Pflichtangabe
Gutschrift im Sinne des UStGDer Leistungsempfänger rechnet ab (Self-Billing)Provisionen, Erlösbeteiligungen; kein Storno

Nicht „Gutschrift“ nennen

Im Sprachgebrauch heißt ein Storno oft „Gutschrift“. Umsatzsteuerlich ist eine Gutschrift aber etwas anderes: eine Abrechnung durch den Leistungsempfänger. Nenne den Beleg deshalb „Stornorechnung“. Quittio betitelt ihn in Deutschland automatisch so.

Welcher Beleg für welchen Fall?

SituationBeleg
Rechnung doppelt verschicktStorno
Auftrag nach Rechnungsstellung abgesagtStorno
Kunde gibt einen von drei Artikeln zurückTeilstorno (Menge); umsatzsteuerlich nicht vorgeschrieben
Nachträglicher Nachlass, Skonto oder Minderung wegen eines MangelsKeine Berichtigung nötig; ein Teilstorno (Betrag) ist möglich
Leistung anders erbracht als abgerechnet, z. B. geändertes AufmaßKorrektur (mindestens der Leistungsbeschreibung)
Falsche Anschrift oder fehlende USt-IdNr. des KundenKorrektur
Falscher Preis, falsches LeistungsdatumKorrektur
Rechnung an den falschen KundenStorno und neue Rechnung an den richtigen Kunden

Mindert sich das Entgelt nach der Rechnung, etwa durch Skonto, einen Nachlass wegen einer Mängelrüge oder die Rückgabe eines Artikels, ist umsatzsteuerlich keine Rechnungsberichtigung nötig. Umsatzsteuer und Vorsteuer werden dann nach § 17 UStG berichtigt (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rz. 51a). Ein Teilstorno ist trotzdem zulässig und für die Buchhaltung oft praktisch. Ändert sich dagegen der Leistungsumfang, etwa durch ein geändertes Aufmaß, musst du die Rechnung berichtigen, zumindest die Leistungsbeschreibung (Rz. 51b).

Vorzeichen und Typecodes: 380, 381, 384

Jede E-Rechnung trägt einen Typecode (BT-3). Für Storno und Korrektur gibt es zwei übliche Darstellungen:

DarstellungTypecodeBeträge
Storno als Gutschriftsbeleg (Standard in Quittio)381 (Credit Note)positiv; die Richtung ergibt sich aus dem Typ. UBL schreibt ein eigenes CreditNote-Dokument
Storno als negative Rechnung380 (Invoice)negativ
Korrigierte Rechnung384 (Corrected Invoice)positiv, vollständiger neuer Inhalt

Beide Storno-Varianten sind in Deutschland zulässig. Manche Empfängersysteme erwarten die negative Rechnung; deshalb ist die Strategie einstellbar. Ein Storno eines Gutschriftsbelegs (381) ist immer eine Rechnung (380) mit positiven Beträgen.

config
// config/quittio.php
'corrections' => [
    'cancellation_strategy' => null,   // credit_note (381) | negative_invoice (380); null = Länderpaket
],

// config/quittio-managed.php
'correction' => [
    'strategy' => null,                // cancel_and_reissue | corrected_invoice (384); null = Länderpaket
],

Stornieren mit Quittio Open Source

Auch ohne Managed erzeugt Quittio den Storno-Beleg. Er wird aus den Daten des Originals gebaut, im selben Format und mit einem Hinweistext auf das Original:

InvoiceController.php
// aus einem gerenderten Ergebnis, in denselben Formaten
$cancellation = $result->cancel('ST-2026-0001', reason: 'Charged twice');

// aus gespeicherten Rechnungsdaten (z. B. InvoiceData::fromJson())
$cancellation = Quittio::make(
    Quittio::cancellation($original, 'ST-2026-0001', reason: 'Charged twice')
)->render();

// als negative Rechnung (Typecode 380)
$cancellation = $result->cancel('ST-2026-0001', reason: 'Charged twice', strategy: 'negative_invoice');

Mit lines: stornierst du einen Teil, nach ganzen Positionen, Mengen oder Beträgen:

InvoiceController.php
$part = $result->cancel('ST-2026-0002', lines: [
    ['line' => '1', 'quantity' => '1'],      // 1 Stück von Position 1
    ['line' => '2', 'amount' => '50.00'],    // 50,00 € von Position 2
]);

Wird eine Rechnung in mehreren Teilen storniert, übergibst du die früheren Teile als history:. Nur so kann Quittio die Umsatzsteuer aller Teile auf die des Originals abstimmen (siehe unten). Nummern und Historie verwaltest du ohne Managed selbst.

Mit Quittio Managed

Managed führt die Historie selbst, vergibt die Nummern und setzt den Status des Originals. Drei Methoden decken alle Fälle ab:

InvoiceService.php
// Vollstorno
$cancellation = $invoice->cancel(reason: 'Charged twice');

// Teilstorno
$cancellation = $invoice->cancelPartially([
    ['line' => '3'],                       // ganze Position oder ihr Rest
    ['line' => '1', 'quantity' => 1],      // 1 von 3
    ['line' => '2', 'amount' => '50.00'],  // Betrag, z. B. Preisnachlass
], reason: 'Partial return');

// Korrektur: Entwurf mit den Daten des Originals
$draft = $invoice->correct();
$draft->updateData(fn (InvoiceBuilder $b) => $b->updateLine('2', netPrice: '80.00'));
$draft->issue();
  • Das Original bekommt nur einen neuen Status: partially_cancelled oder cancelled. Es wird nie verändert.
  • Jeder Storno nennt im Hinweistext, welche Rechnung er storniert und warum, zum Beispiel „Stornierung der Rechnung RE-2026-0042 vom 05.10.2026. Grund: …“.
  • Mehr als berechnet kann nicht storniert werden, auch nicht von parallelen Prozessen.
  • Schlägt das Ausstellen fehl, wird keine Nummer verbraucht und das Original bleibt unverändert.
  • Ein Storno kann nicht vor dem Original datiert werden.

Für die Korrektur gibt es zwei Strategien:

StrategieAblauf
cancel_and_reissue (Standard in Deutschland)Das Original wird vollständig storniert, danach wird die Korrektur als neue Rechnung ausgestellt. Zwei Nummern werden verbraucht.
corrected_invoiceDie Korrektur wird mit Typecode 384 („Rechnungskorrektur“) ausgestellt und ersetzt das Original, das als storniert markiert wird.

Beide Schritte laufen in einer Transaktion: Entweder existieren beide Belege oder keiner.

Die Umsatzsteuer bei Teilstornos

Die Umsatzsteuer wird je Beleg und Steuersatz gerundet. Rundet jeder Teilstorno für sich, ergeben alle Teile zusammen oft nicht genau die Steuer des Originals. Ein Beispiel mit drei Positionen zu 19 %:

NettoUSt einzeln gerundetUSt kumulativ abgestimmt
Original29,00 €5,51 €5,51 €
Teilstorno 19,67 €1,84 €1,84 €
Teilstorno 29,67 €1,84 €1,83 €
Teilstorno 39,66 €1,84 €1,84 €
Summe der Stornos29,00 €5,52 € (1 Cent zu viel)5,51 €

Quittio rundet deshalb kumulativ: Jeder Teilstorno trägt die Steuer, die nach allen bisherigen Stornos fällig ist, abzüglich der schon stornierten. Der letzte Teil gleicht exakt auf das Original aus. Ein einzelner Beleg weicht dabei höchstens um einen Cent ab, was die Regel BR-CO-17 der EN 16931 zulässt; der Beleg weist darauf hin.

In Prüfung

Die Standardwerte für Storno (381 mit positiven Beträgen) und Korrektur (Storno und Neuausstellung) sowie die Abstimmung um einen Cent werden derzeit mit einer Steuerberatung abgestimmt. Beide Strategien sind einstellbar.

Storno und Korrektur sind E-Rechnungen

War das Original eine E-Rechnung, sind auch Storno und Korrektur E-Rechnungen. Das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 regelt die Berichtigung von E-Rechnungen eigens (Rz. 51a und 51b). Quittio erzeugt beide Belege deshalb im selben Format, Profil und in derselben Sprache wie das Original und prüft sie wie jede andere Rechnung.

Häufige Fragen

Darf ich eine Rechnung löschen, wenn sie falsch war?

Nein. Eine ausgestellte Rechnung wird nie gelöscht oder geändert. Du stornierst sie mit einem eigenen Beleg und stellst bei Bedarf eine neue aus.

Braucht eine Stornorechnung eine eigene Nummer?

Ja. Jede Stornorechnung ist eine eigene Rechnung mit eigener Nummer, die auf das Original verweist.

Positive oder negative Beträge?

Beides ist in Deutschland zulässig. Quittio erzeugt standardmäßig einen Beleg mit Typecode 381 und positiven Beträgen; mit negative_invoice entsteht eine Rechnung (380) mit negativen Beträgen.

Was ist der Unterschied zwischen Storno und Gutschrift?

Ein Storno hebt deine eigene Rechnung auf. Eine Gutschrift im Sinne des UStG ist eine Abrechnung durch den Leistungsempfänger (Self-Billing). Nenne einen Storno deshalb nicht „Gutschrift“.

Kann ich eine Rechnung mehrfach teilweise stornieren?

Ja. Quittio führt pro Position, was schon storniert ist, und stimmt die Umsatzsteuer aller Teile auf die des Originals ab. Ohne Managed übergibst du die früheren Teile als history.

Muss die Korrektur einer E-Rechnung wieder eine E-Rechnung sein?

Quittio erzeugt Storno und Korrektur immer im Format des Originals. Die Berichtigung von E-Rechnungen regelt das BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (Rz. 51a, 51b).

Storno ohne Kopfzerbrechen.

Quittio Managed führt Nummern, Historie und Umsatzsteuer für dich.