Zum Inhalt springen

E-Rechnungspflicht 2025–2028: was Laravel-Apps jetzt brauchen.

Ruhig erklärt, mit Quellen. Für inländische Rechnungen zwischen Unternehmen in Deutschland.

Kurz gesagt

Seit 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ab 01.01.2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz im Inland E-Rechnungen ausstellen, ab 01.01.2028 alle. Als E-Rechnung gelten XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0.1 in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Rechnungen an Verbraucher.

Zeitplan

  1. 01.01.2025

    Empfangen

    Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können. Ein E-Mail-Postfach genügt dafür.

  2. 01.01.2027

    Ausstellen ab 800.000 €

    Die Übergangsfrist endet für Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz. Papier und einfache PDFs sind für sie dann im Inland nicht mehr zulässig.

  3. 01.01.2028

    Ausstellen für alle

    Alle Unternehmen stellen im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen aus.

Übergangsregeln bis Ende 2027

Bis die Pflicht für alle gilt, erlaubt § 27 Abs. 38 UStG bei inländischen Umsätzen zwischen Unternehmen noch andere Rechnungen. Maßgeblich ist, wann die Leistung ausgeführt wurde:

  • Bis 31.12.2026: Alle Unternehmen dürfen Papierrechnungen ausstellen oder, wenn der Empfänger zustimmt, sonstige elektronische Rechnungen wie ein PDF per E-Mail.
  • 2027: Papier und, mit Zustimmung des Empfängers, PDF bleiben nur erlaubt, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr höchstens 800.000 € betrug.
  • 2027: Unabhängig vom Umsatz bleiben EDI-Verfahren erlaubt, die nicht der EN 16931 entsprechen, wenn der Empfänger zustimmt.
  • Ab 01.01.2028: Die Übergangsregeln enden. Inländische Rechnungen zwischen Unternehmen sind dann E-Rechnungen, soweit keine Ausnahme greift.

Was als E-Rechnung gilt

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten Format, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht und der europäischen Norm EN 16931 entspricht (§ 14 Abs. 1 UStG).

  • XRechnung in der Syntax CII oder UBL
  • ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG
  • Nicht: ZUGFeRD MINIMUM und BASIC WL, reine PDFs, Scans

Ausnahmen

  • Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto (§ 33 UStDV)
  • Fahrausweise
  • Rechnungen an Verbraucher (B2C)
  • Kleinunternehmer müssen nicht ausstellen, aber empfangen können

Pflichtangaben gehören ins XML

Alle umsatzsteuerlichen Pflichtangaben müssen im strukturierten Teil stehen. Ein Verweis auf eine angehängte Datei, in der sie stehen, genügt nicht (BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Rz. 35).

Bei ZUGFeRD ist das XML der führende Teil: Weichen PDF und XML voneinander ab, gelten die Daten im XML (Abschn. 14.4 Abs. 3 UStAE). Enthält das PDF abweichende Rechnungsangaben, etwa einen anderen Steuerbetrag, kann es eine weitere Rechnung sein, für die § 14c UStG zu prüfen ist. Technisch bedingte kleine Abweichungen wie Rundungsdifferenzen oder eine gekürzte Leistungsbeschreibung werden nicht beanstandet. Die Vorsteuer zieht der Empfänger nur aus dem XML (Abschn. 14c.1 Abs. 4a UStAE).

Formatfehler machen aus einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung (Rz. 6a), deshalb lohnt sich die Validierung vor dem Versand.

Empfangen

Auch wer selbst noch nicht ausstellen muss, bekommt E-Rechnungen. Deine App sollte sie lesen und prüfen können, statt nur das PDF anzuzeigen.

So liest Quittio Eingangsrechnungen

Aufbewahrung

Rechnungen sind Buchungsbelege und werden 8 Jahre aufbewahrt (§ 14b UStG, § 147 AO). Mindestens der strukturierte Teil muss unverändert und maschinenlesbar bleiben.

Checkliste

So stellst du deine Laravel-App um

  1. 1Formate festlegen: ZUGFeRD (EN 16931) für Unternehmen, XRechnung für Behörden
  2. 2Alle Pflichtangaben im Datenmodell, nicht nur im PDF
  3. 3Leitweg-ID für Rechnungen an Behörden
  4. 4Validierung vor dem Versand, in der CI mit KoSIT und veraPDF
  5. 5Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummern
  6. 6Ausgestellte Rechnungen nicht mehr verändern
  7. 7Strukturierten Teil (XML) unverändert archivieren, 8 Jahre
  8. 8Storno und Korrektur als eigene Belege mit Verweis
  9. 9Eingehende E-Rechnungen lesen und prüfen
  10. 10Tests, die gültige Rechnungen sicherstellen

Erstellen, prüfen, lesen

Punkte 1 bis 4, 9 und 10 deckt Quittio als Open Source ab.

Loslegen

Nummern, Archiv, Storno

Punkte 5 bis 8 übernimmt Quittio Managed.

Quittio Managed

Häufige Fragen

Gilt ein PDF per E-Mail noch als E-Rechnung?

Nein. Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes Format nach EN 16931, also XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 in einem geeigneten Profil. Ein reines PDF ist eine sonstige Rechnung. Mit Zustimmung des Empfängers ist es noch bis Ende 2026 zulässig, 2027 nur noch bei höchstens 800.000 € Vorjahresumsatz.

Betrifft mich die Pflicht, wenn ich nur an Verbraucher verkaufe?

Nein. Für Rechnungen an Verbraucher gibt es keine E-Rechnungspflicht.

Was gilt für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnungen ausstellen, aber empfangen können.

Gibt es eine Grenze für kleine Beträge?

Ja. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und Fahrausweise sind ausgenommen.

Was passiert, wenn PDF und XML voneinander abweichen?

Dann gelten die Daten im XML. Enthält das PDF abweichende Rechnungsangaben, etwa einen anderen Steuerbetrag, kann es als weitere Rechnung gelten, für die § 14c UStG zu prüfen ist. Quittio erzeugt deshalb beide aus einem Datenmodell und prüft mit einem Pflichtangaben-Wächter, dass sie übereinstimmen.

Wie lange muss ich E-Rechnungen aufbewahren?

Rechnungen als Buchungsbelege 8 Jahre. Aufbewahrt werden muss mindestens der strukturierte Teil, unverändert und maschinenlesbar.

Quellen